Кредитные институты Германии — страница 5

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Diskontgeschäft. Der Ankauf von Wechseln und Schecks. 4. Effektengeschäft. Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für andere. 5. Depotgeschäft. Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere. 6. Investmentgeschäft. Geschäfte der Kapitalanlagegesellschaften (Ausgabe von Investmentanteilen und Anlage des Gegenwertes in Wertpapieren), 7. Das Darlehenserwerbsgeschäft. Das Eingehen der Verpflichtung, Darlehensforderungen vor Fälligkeit zu erwerben (z.B. Revolving-Schuldschein-Darlehen, Pensionsgeschäft). 8. Garantiegeschäft. Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere. 9. Girogeschäft. Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des

Abrechnungsverkehrs. 3.3 Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen in Berlin übt die Bankenaufsicht aus. Es kann gegen Mißstände im Kreditwesen vorgehen. Solche Mißstände sind Vorgänge, die: • die Sicherheit der den Banken anvertrauten Vermögenswerte gefährden können; • die ordnungsgemäße Durchführung der Bankgeschäfte beeinträchtigen; • erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft herbeiführen können. Das Bundesaufsichtsamt stellt ferner die Grundsätze für die Liquidität und das Eigenkapital der Banken auf und ist der Empfänger der - den Banken vorgeschriebenen - Anzeigen und Meldungen. Die Bundesbank ist in starkem Maße in die Bankenaufsicht

eingeschaltet (Empfang von Meldungen: Großkredite, Millionenkredite usw.). Sie unterrichtet das Bundesaufsichtsamt bei bedenklichen Feststellungen und veranlaßt es zum Eingreifen. Zur Gründung einer Bank ist die schriftliche Genehmigung des Bundesaufsichtsamts notwendig. Die „Zulassung zum Geschäftsbetrieb" kann nur versagt werden, wenn • ausreichendes haftendes Eigenkapital fehlt; • persönliche Unzuverlässigkeit des Antragstellers gegeben ist; • Inhaber oder Geschäftsleiter nicht die fachliche Eignung besitzen; • ein Kreditinstitut nur durch einen Geschäftsführer allein verantwortlich geführt werden soll (Vieraugenprinzip). Das Bundesaufsichtsamt kann die Abberufung eines Geschäftsleiters verlangen, wenn

dieser vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen des KWG verstoßen hat und trotz Verwarnung dieses Verhalten fortsetzt. Die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften kann vom Bundesaufsichtsamt zurückgenommen werden. Jetzt ware es auch wünschenswert zu betrachten wie diese Prinzipien in der Praxis gelten. 4.Sparkasse Worms. Die Sparkasse Worms ist eine gemeinnützliche, mündelsichere, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Für ihre Verbindlichkeiten haftet der “Zweckverband Sparkasse Worms”. Mitglieder des Länder übergreifenden Zweckverbandes sind die Stadt Worms, der Landkreis Alzey-Worms sowie der “Sparkassen-Zweckverband Mittelzentrum Ried”, gebildet von den südhessischen Kommunen

Lampertheim, Bürstadt, Biblis und Groß-Rohrheim. Die Sparkasse Worms ist durch den Sparkassen- und Giroverband Rheinland-Pfalz Mitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes e.V. 4.1 Geschäftsentwicklung Nach der weltweiten Schwäche im Winterhalbjahr 1998/1999 gewann die Konjunktur in Deutschland seit Sommer 1999 merklich an Schwung. Für den konjunkturellen Auftrieb sorgten in erster Linie die wieder anziehenden Exporte. Die Binnennachfrage erwies sich über das ganze Jahr hinweg stabil. Dies gilt sowohl für den privaten Verbrauch als auch für die Investitionstätigkeit der Unternehmen. Alles in allem fiel das Wirtschaftswachstum trotz der spürbaren Erholung im Jahresverlauf im Jahresdurchschnitt in Deutschland mit 1,4% des

Bruttoinlandsprodukts deutlich niedriger aus als im Jahr zuvor (+ 2,2%). Infolge der konjunkturellen Schwäche im ersten Halbjahr verbesserte sich die Lage am Arbeitsmarkt mit 4,1 Millionen Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt (10,5%) nicht merklich. Die Einkommen der privaten Haushalte erhöhten sich durch die Senkung des Eingangssteuersatzes, die Erhöhung des Grundfreibetrages und die Anhebung des Kindergeldes. Gleichzeitig schmälern seit dem Frühjahrsteigende Energiepreise und die Ökosteuer die Realeinkommen der Verbraucher. Вie Europäische Zentralbank nahm im April 1999 den Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte von 3% auf 2,5% zurück, revidierte diesen Schritt allerdings im November. 4.2 Passivgeschäft Im